Vor allem in den letzten 15 bis 20 Jahren fingen viele Banken mit der Unsitte an, Gebühren für die Führung eines Giro-Kontos zu erheben. Zuvor privat geführte Gehaltseingangskonten wurden so nach und nach zu einer lukrativen Geldquelle für die Banken.
Generell behaupten die Banken, die Gebühreneinnahmen dienen dazu, die Verwaltungskosten zu decken und entsprechende Dienste erst möglich zu machen. Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, dass die Kosten für eine derartige Verwaltung durch wesentlich niedrigere Beiträge gedeckt werden oder bereits durch andere Abschlüsse im Endkundengeschäft mehr als ausgeglichen werden. Bankkunden tendieren häufig dazu, sich von ihrer Hausbank zu Finanzprodukten beraten zu lassen, bei welcher sie bereits ihr Gehaltskonto (Girokonto) haben. Dies nennt man einen ‘Sog-Effekt’.
Nichtsdestotrotz erhoben Banken vermehrt Gebühren, unter anderem für die Zusendung von Kontoauszügen oder die generelle Kontoführung. Und in fast ebenso vielen Fällen wurden derartige Gebühren von den Gerichten wieder ‘einkassiert’, da die Banken nicht bereit sind, vor Gericht ihre Einnahmen- und Ausgabenstruktur offenzulegen. Ein solchen Fall gab es zuletzt beim Landgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen 2-25 O 260/10 im April 2011. Falls man also gegen derartige Gebühren und Forderungen Einspruch erhebt und den Klageweg beschreitet, stehen die Chancen äußerst gut, dass man sein Geld zurück bekommt und in Zukunft keine weiteren (solchen) Gebühren entrichten muss.
Als Folge dessen sind einige Banken wieder dazu übergegangen, ein kostenloses Basis-Giro-Konto anzubieten.
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